
Immobilien unterliegen hier anderen Richtlinien als bewegliche Güter. So braucht es drei Vorgänge, um in den Besitz einer solchen zu gelangen:
1. ein notariell beurkundeter Kaufvertrag
2. eine notariell beurkundete Übereignung
3. die Eintragung des Besitzers in das Grundbuch.
Im nachfolgenden werde ich genauer auf die entsprechenden Vorgänge beim Immobilienkauf eingehen.
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