Dienstag, 21. August 2007

Kauf und Eigentum einer Immobilie


Immobilien unterliegen hier anderen Richtlinien als bewegliche Güter. So braucht es drei Vorgänge, um in den Besitz einer solchen zu gelangen:
1. ein notariell beurkundeter Kaufvertrag
2. eine notariell beurkundete Übereignung
3. die Eintragung des Besitzers in das Grundbuch.

Im nachfolgenden werde ich genauer auf die entsprechenden Vorgänge beim Immobilienkauf eingehen.

Bild von www.quintalake.com
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