Dienstag, 21. August 2007

Der Kaufvertrag

In einem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer dem Käufer eine Sache gegen Bezahlung ihres Preises zu überlassen. Dies ist in Deutschland im Schuldrecht geregelt. Dieses kann von hier bezogen werden. Normalerweise muss dieser nicht schriftlich ausgeführt werden, allerdings zählen Immobilien zu Gütern die eine notarielle Beurkundung erfordern. Dies bedeutet, dass ein Notar die Erklärungen beider Seiten aufnimmt, niederschreibt und vorliest. Danach wird sie durch die Unterschrift der Beteiligten und des Notars rechtskräftig.

Keine Kommentare: